Immissionsrichtwert TA Lärm

Immissionsrichtwert TA Lärm

30. Januar 2019 von debakom

Es gibt nach TA Lärm verschiedene Gebietseinstufungen, die den dort geltenden Immissionsrichtwert für die Geräuschbelastung festlegen.

Die Immissionsrichtwerte gelten für den in der TA Lärm definierten Anwendungsbereich

a. Industriegebiete tags 70 dB(A) nachts 70 db(A)
b. Gewerbegebiete tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A)
c. urbane Gebiete tags 63 dB(A) nachts 45 dB(A)
d. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)
e. allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)
f. reine Wohngebiete tags 50 dB(A) nachts 35 dB(A)
g. Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstaltentags tags 40 dB(A) nachts 35 dB(A)

Die Gebietseinstufung urbane Gebiete“ wurde hierbei erst 2017 eingeführt und lässt am Tag gegenüber dem Mischgebiet einen um 3dB hören Wert zu. Die Immissionsrichtwerte werden nach Tag und Nacht getrennt betrachtet und sind für die Nacht 15dB geringer als für den Tag (Ausnahme „urbane Gebiete“ und „Kurgebiete“). Hier ist auch explizit noch mal auf den  Begriff Richtwerthinzuweisen. Die sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) erwendet in § 2 den Begriff ImmissionsgrenzwerteUnterschied ist hierbei, dass ein Richtwert eingehalten werden soll, ein Grenzwert  dahingegen eingehalten werden muss . Es gibt also einen Unterschied zwischen Grenz- und Richtwert. Der  Begriff Richtwert wurde daher in der der TA Lärm bewusst gewählt. Im Regelfall kann bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte davon ausgegangen werden, dass die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen (siehe Abschnitt 2.0.1 TA Lärm)  ausreichend geschützt ist. Gleichwohl erlaubt die TA Lärm bei vorliegenden besonderen Umständen des Einzelfalls im Rahmen einer Sonderfallprüfung (siehe Abschnitt 3.2.2 TA Lärm) eine Abweichung von den festgelegten Immissionsrichtwerten. 
In der Regel bieten die Immissionsrichtwerte jedoch einen verlässlichen Maßstab für die Beurteilung der Geräuschimmissionen bei den in der alltäglichen Praxis vorzufindenden Standardsituationen.