Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung. Was ist das und wie wird sie ermittelt?
Die TA Lärm unterscheidet in Ziffer 2.4 in unterschiedliche Geräuschbelastungen:
- Vorbelastung
- Zusatzbelastung
- Gesamtbelastung
- Fremdgeräusche
Die Vorbelastung ist diejenige Belastung eines Ortes durch Geräuschimmissionen, die von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt (siehe TA Lärm, Ziffer 1) hervorgerufen wird. Ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage und ohne Fremdgeräusche wie zum Beispiel Straßen- oder Schienenverkehrsgeräusche.
Die Vorbelastung ist somit meist messtechnisch zu ermitteln, da nur so die reale Situation erfasst und die meteorologischen Bedingungen berücksichtigt werden.
Die Zusatzbelastung ist so definiert, dass es den Immissionsbeitrag bezeichnet, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage hervorgerufen wird. Entweder bei geplanten Anlagen, der voraussichtliche Immissionsbeitrag oder bei bestehenden Anlagen, der tatsächliche Immissionsbeitrag.
Die Zusatzbelastung wird meist im Rahmen von Schallprognosen ermittelt. Es handelt sich vorwiegend um geplante Anlagen oder der messtechnische Nachweis bei bestehenden Anlagen meist nur durch eine Abschaltung realisierbar. Diese Abschaltungen sind oft betriebsbedingt nicht möglich oder mit einem hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden.
Die Gesamtbelastung ist die Belastung des Immissionsorte die durch alle Anlagen hervorgerufen wird für die die TA Lärm gilt (siehe Ziffer 1 der TA Lärm)
Die Gesamtbelastung lässt sich meist nur messtechnisch ermitteln, da für eine Schallprognose Informationen über alle einwirkenden Anlagen vorliegen müssen.
Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. Dazu gehören unter anderem Straßenverkehrsgeräusche, Schienenverkehrsgeräusche, Naturgeräusche und Flugzeugverkehrsgeräusche.