Windenergie Runderlass – Niedersachsen

Windenergie Runderlass – Niedersachsen

18. April 2019 von debakom

Das Bundesland Niedersachsen hat mit Wirkung vom 01.03.2019 den gemeinsamen Runderlass „Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land (Windenergieerlass)“ vom 24.02.2016 geändert. Durch den Runderlass „Einführung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)“ werden zukünftig auch im Bundesland Niedersachsen die so genannten LAI-Hinweise bei der Genehmigung und der Überwachung des Betriebes von Windenergieanlagen Beachtung finden. Die Einführung der LAI-Hinweise kommt für die Fachwelt nicht überraschend, bemerkenswert ist jedoch der Umstand, dass in dem Runderlass über die Vorgaben der LAI-Hinweise hinaus, zur Ermittlung der Vorbelastung durch Bestands-WEA explizit die Möglichkeit einer messtechnischen Ermittlung der Geräuschimmissionen aufgezeigt wird. Auch dieser Umstand wäre für sich betrachtet noch nicht besonders erwähnenswert, da die TA Lärm selbst die messtechnische Ermittlung einer Vorbelastung favorisiert. Vielmehr ist der explizite Hinweis, dass die messtechnische Ermittlung der Vorbelastung durch eine Langzeitmessung stattfinden soll. 

Weiterhin wird festgelegt, dass bei der Auswertung der Langzeitmessung auf die VDI 3723 zurückzugreifen ist. Die VDI 3723 ist in zwei Blättern erschienen. Sie beschreibt die Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung schwankender Geräuschimmissionen und gibt insbesondere ein Verfahren vor, dass eine Aussage über die Qualität des messtechnisch ermittelten Beurteilungspegels erlaubt.