Was ist die „lauteste Nachtstunde“? Was ist eigentlich der maßgebliche Wert des Beurteilungspegels?

Was ist die „lauteste Nachtstunde“? Was ist eigentlich der maßgebliche Wert des Beurteilungspegels?

5. Juli 2019 von debakom

Sollen nach TA Lärm die Schallimmissionen gemessen werden, so ist der maßgebliche Wert des Beurteilungspegels (siehe TA Lärm A.3.3.7) zu ermitteln. Zur Bestimmung des maßgeblichen Wertes des Beurteilungspegels verweist die TA Lärm auf die DIN 45645 –1, genauer auf Ziffer 7.2 der Norm. 

Danach müssen zu Ermittlung des maßgeblichen Wertes des Beurteilungspegels mindestens 3 Messungen des Beurteilungspegel herangezogen werden. Dieser Aufwand kann reduziert werden, wenn durch Vorwissen bekannt ist, dass die Variation der Beurteilungspegel an verschiedenen Tagen oder Nächte kleiner 3 dB ist. Bezogen auf die Nacht bedeutet dies Folgendes: 

Für die Nachtzeit ist nach TA Lärm die volle Nachtstunde (TA Lärm Ziffer 6.4), mit dem 

höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt, (umgangssprachlich: lauteste Nachtstunde) zur Beurteilung heranzuziehen. Dies kann bei einem Speditionsbetrieb die Stunde zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sein, da hier die LKW beladen und entsendet werden oder bei einem Biergarten die Stunde zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sein, da hier im Bezug auf die Nacht die meisten Gäste anwesend sind. 

Zur Bildung des maßgeblichen Wertes des Beurteilungspegels wird anschließend die einmalige Messung (nur möglich bei einer Schwankung < 3 dB) oder der energetische Mittelwert der mindestens drei unabhängigen Messungen herangezogen. Hier ein Beispiel: 


1. Messung: Montag, 13.5.2019,01.00 Uhr – 02.00 Uhr, Beurteilungspegel = 40.3 dB(A)
2. Messung: Mittwoch, 15.5.2019,02.00 Uhr – 03.00 Uhr, Beurteilungspegel = 38.7 dB(A)
3. Messung: Freitag, 17.5.2019,01.00 Uhr – 02.00 Uhr, Beurteilungspegel = 36.8dB(A)

Maßgeblicher Wert des Beurteilungspegels (energetischer Mittelwert aller 3 Werte): 38.8 dB(A) 

Nach TA Lärm ist dementsprechend bei Messungen nicht der höchste Wert (im Beispiel die 40.3 dB(A)) entscheidend, sondern die energetische Mittelung der Beurteilungspegel über alle Nächte der Messung.  

Es ist sich zudem immer die Frage ob die Schwankung der Beurteilungspegel im Vorfeld abgeschätzt werden kann. Denn in der Regel sind dafür mindestens zwei Messungen notwendig. 


Beste Grüße,
Dominic Hemmer