Was ist die Qualität einer Schallmessung nach TA lärm?
Nach TA Lärm ist die Qualität einer Schallmessung mit im Bericht / Gutachten anzugeben. Die Qualität der Messung ist für die Bewertung, ob eine Überschreitung oder Einhaltung des Richtwertes vorliegt, von besonderer Bedeutung und bestimmt sich in der Regel nach VDI 3723.
So steht z.B. auch in den Kommentaren zur TA Lärm – Feldhaus/Tegeder, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Bonn 2014:
“Bei Prüfung auf Einhaltung eines Sollwertes ist ein entsprechender Zuschlag vorzusehen (sichere Einhaltung ist gegeben, wenn der um den Vertrauensbereich erhöhte Kennwert den Sollwert nicht überschreitet). Bei Prüfung auf Überschreitung eines Wertes ein entsprechender Abzug (sichere Überschreitung ist gegeben, wenn der um den Vertrauensbereich verminderte Kennwert den Sollwert überschreitet“.
Um dies zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
Eine Messung
Bei einer einmaligen Messung in 400 m Abstand am z.B. 13.05.2019 wird ein Beurteilungspegel nach TA Lärm von 40. 3 dB(A) ermittelt. Nach VDI 3723 ist eine einmalige Messung für eine Qualitätsaussage zunächst nicht ausreichend. Berechnen wir trotzdem den Vertrauensbereich auf Basis der nach VDI 3723 anzuwendenden Statistik, würde sich ein Vertrauensbereich von – 20 dB/+ 3.2 dB ergeben.
Zwei Messungen
Eine Auswertung des maßgeblichen Wert des Beurteilungspegels auf Basis von 2 unabhängigen Messungen vom 13.05.2019 (40.3 dB(A)) und 18.05.2019 (38.8 dB(A)) kommen zu einem Ergebnis von 39.6 dB(A) und einem Vertrauensbereich von -2.8 dB / + 1.7 dB.
Drei Messungen
Lediglich die Auswertung des maßgeblichen Wert des Beurteilungspegels auf Basis von 3 unabhängigen Messungen – 13.05.2019 (40.3 dB(A)), 15.05.2019 (38.8 dB(A)) und 23.05.2019 (36.5 dB(A)), könnte somit eine Einhaltung von 40 dB(A) nachweisen.
Der Beurteilungspegel ist hier 38.8 dB(A) mit einem Vertrauensbereich von – 1.8 dB / + 1.3 dB
In der Übersicht:
Maßgeblicher Wert des Beurteilungspegels [Vertrauensbereich] | ||||
Datum der Messung | Ermittelter Beurteilungspegel | 1 Messung | 2 Messungen | 3 Messungen |
13.05.2019 | 40.3 dB(A) | 40.3 dB(A) [- 20 dB / + 3.2 dB] |
39.6 dB(A) [- 2.8 dB / + 1.7 dB] |
38.8 dB(A) [- 1.8 dB / + 1.3 dB] |
15.05.2019 | 38.8 dB(A) | – | ||
23.05.2019 | 36.5 dB(A) | – | – | |
Einhaltung Richtwert von 40 dB(A) | 43.2 dB(A) >>> NEIN | 41.3 dB(A) >>> NEIN | 40.1 dB(A) >>> JA |
Fazit: Lediglich mit dem Stichprobenumfang von 3 Messungen, lässt sich in dem gezeigten Beispiel eine Einhaltung nach TA Lärm gesichert nachweisen.
Durch das Beispiel wird klar:
Wird die Qualität der Messung nicht ausreichend berücksichtigt und lediglich der gemittelte Wert betrachtet, hätte die einmalige Stichprobe vom 13.05.2019 eine Einhaltung des Richtwertes vorgetäuscht.
Der Umfang der Stichproben ist zudem in der DIN 45645-1 näher erläutert.